Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, Beratungen und Planungsleistungen zwischen der Yire Yiraqum Collective GmbH (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).
2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand ist die Erbringung von Consulting- und Planungsleistungen im Bereich der nachhaltigen Architektur, Ökobilanzierung und des Green Buildings (z.B. Erstellung von Potenzialanalysen). Wir schulden die Erbringung der Beratung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg (z.B. Baugenehmigungen).
3. Vertragsabschluss
Aufträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Unterfertigung eines Projektvertrages zustande.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Planungs- und Analysetätigkeit erforderlichen Unterlagen (z.B. Baupläne, Energieausweise) zeitgerecht, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, richten sich die Honorare nach den individuellen Projektverträgen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang abzugsfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von uns erstellten Pläne, Konzepte, Skizzen und Analysen bleiben unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für das vertraglich vereinbarte Projekt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.
8. Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller uns im Rahmen des Auftrags anvertrauten geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Auftraggebers.
9. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, das für Linz sachlich zuständige Gericht vereinbart.